Manchmal… Ich habe gestern eine Mail von einem Großhändler bekommen, dass es rechtliche Probleme wegen Schutzhüllen für Fahrräder gibt, die von deren Hersteller schon seit Jahren, wenn nicht sogar seit Jahrzehnten, mit dem Begriffsbestandteil „Pyjama“ versehen werden. Und jetzt gibt es rechtliche Auseinandersetzungen und Abmahnungen, weil „J.F. Stanley & Co. oHG“ und deren Anwälte „Preu Bohlig & Partner“ diese Produktbezeichnung Markenrechte an der Bezeichnung „Auto-Pyjama“ verletzen soll, so steht es in der Mail.
Es wird noch besser: Der Großhändler hat mit dem Inhaber der Marke „Auto-Pyjama“ eine vereinbart, dass die Schutzhüllen für Fahrräder mit dem Begriffsbestandteil „Pyjama“ noch bis zum 15.03.2015 angeboten und verkauft werden dürfen. Danach soll man sie nicht mehr anbieten, „zur Vermeidung unnötiger rechtlicher Risiken“. Und man soll dann auch sicherheitshalber die Seiten, auf denen die Produkte im Händlerkatalog stehen, rausreißen bzw. „entfernen“.
Und was passiert mit den Produkten, die man bis dahin nicht verkauft? Wegschmeißen? Produktbezeichnung entfernen/ändern?
Die Sache mit dem Schlafanzug
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