Corona-Hinweise vom 19.03.2020

Der Fahrradladen in Teltow bleibt mit Einschränkungen geöffnet. Oder: Wir schließen nicht ganz. Man kann es so oder so sehen.

Während der Öffnungszeiten sind wir erreichbar. Die Annahme von Fahrradreparaturen ist möglich. Reparierte Fahrräder können abgeholt werden. Wir empfehlen aber, unseren Lieferdienst zu nutzen.

Der Verkauf im Laden wird eingestellt. Die Lieferung von Fahrradteilen ist möglich. Bestellungen nehmen wir telefonisch oder per e-Mail entgegen.

Dies gilt zunächst bis einschließlich 19.04.2020.

Mit der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus wurde angeordnet, vom 18.03. bis 19.04.2020 alle Verkaufsstellen des Einzelhandels (mit ein paar Ausnahmen) für den Publikumsverkehr zu schließen. Entsprechend müssen wir den Laden schließen und können an Kunden, die zu uns kommen (wollen), nichts verkaufen, weil wir sie ja nicht in den Laden lassen dürfen.

Aber wir dürfen weiter Fahrräder reparieren. Nun ist natürlich die Frage, wie die Fahrräder zu uns kommen und wie sie wieder zu unseren Kunden zurück kommen. Hierzu drei Möglichkeiten:

  1. Wir holen Fahrräder ab und liefern sie auch wieder aus. Für den Geltungszeitraum der o.g. Verordnung bieten wir dies kostenlos an. Termine sind am besten telefonisch abzusprechen. Ich beabsichtige eine Abhol-und-liefer-Tour am Nachmittag zwischen 15 und 16 Uhr durchzuführen. Je nach Nachfrage könnte eine weitere Tour am Vormittag und ggf. auch eine später am Abend stattfinden. Wie sich das genau einspielt, wird sich mit der Zeit zeigen.
  2. Fahrräder können an den Anlehnbügeln vor dem Laden angeschlossen werden. Schlüssel nimmt der Briefkasten entgegen. Für die Rückgabe können wir Zahlenschlösser von uns oder den Lieferdienst nutzen. Den Reparaturumfang nebst Abhol- bzw. Liefertermin können wir telefonisch oder per e-Mail klären.
  3. Wenn es sein muss, können wir Reparaturaufträge auch persönlich im oder vor dem Laden annehmen. Hierbei ist zu beachten, dass wir wegen der beengten Platzverhältnisse immer nur einen Kunden in den Laden lassen können. Alle anderen müssen draußen warten oder so lange einen Spaziergang durch die Altstadt machen, bis wieder Platz für einen neuen Kunden im Laden ist.

Ich denke, so handeln wir entsprechend den Anforderungen der Verordnung, wie auch entsprechend der Verhaltensempfehlungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus. Ziel der Maßnahmen ist, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und dadurch zu erreichen, dass möglichst bald das normale Leben weiter gehen kann. Da man das Virus auch übertragen kann, ohne dass man selbst weiß, dass man es hat, ist die wirksamste Methode, den Kontakt zu anderen Menschen drastisch einzuschränken.

PS: Immer wieder liest man, man solle die Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts beachten. Auf deren Internetseite findet man aber Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behandlung von COVID-19-Patienten. Wenn man Empfehlungen für den Alltagsgebrauch sucht, wird man zur BZgA weitergeleitet und findet dann dort die eigentlichen Empfehlungen.


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