Die derzeitige Corona-Lage ist bekannt, denke ich. (Übrigens habe ich dazu eine interessante Veranschaulichung nach Altersgruppen und Kalenderwochen gefunden.) Seit heute gilt wieder eine neue Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg. Also habe ich wieder unser Hygiene-Konzept überarbeitet. Neben einigen Änderungen der internen Abläufe (z.B. erweiterte Maskenpflicht während der Arbeit) ist für unsere Kunden neu:
- Maskenpflicht gilt auch vor dem Laden
- Wer seine Maske vergessen hat (soll ja vorkommen), bekommt von uns eine einfache Einweg-Mund-Nasen-Bedeckung zur sofortigen Nutzung geschenkt, da wir ja nun auch draußen vor dem Laden niemanden ohne Maske mehr bedienen dürfen.
Wie bisher gilt weiterhin:
- Maskenpflicht im Laden
- mindestens 1,5 Meter Abstand halten,
- maximal 7 Kunden dürfen sich im Laden aufhalten,
- Kunden dürfen die Werkstatt nicht betreten
- Wer meint, mit Erkältungssymptomen zu uns kommen zu müssen, wird draußen an der frischen Luft bedient.
An dieser Stelle möchte ich noch kritisieren, dass es zwar seit dem 27.11.2020 eine Pressemitteilung der Landesregierung zu der neuen Verordnung gibt, die Verordnung aber erst gestern (also 30.11.2020) veröffentlicht wurde, und seit heute (01.12.2020) gilt. Dass die verschiedenen Corona-Verordnungen tendenziell sehr kurzfristig (oft einen Tag) vor deren Inkrafttreten veröffentlicht werden, ist für jemanden, der sie umsetzen muss und sich z.B. ein bis drei Stunden hinsetzen und sein Hygienekonzept überarbeiten muss, gleichzeitig aber auch noch mit dem Tagesgeschäft sehr gut ausgelastet ist, sehr suboptimal. Meiner Meinung nach wäre die richtig Reihenfolge, erst die Verordnung zu veröffentlichen, und dann die Pressemitteilung dazu zu verfassen. Falls jemand darauf einwenden möchte, ich könne mein Hygienekonzept auch anhand der Pressemitteilung überarbeiten, möchte ich dem entgegnen, dass die Pressemitteilung nur eine Zusammenfassung der Verordnung enthält (plus Einlassung verschiedener Politiker) und selbst auch gar nicht den Anspruch hat, ins Detail zu gehen (Zitat: „Das Wichtigste im Überblick“). Die meistens auch wichtigen Details stehen halt nur in der Verordnung, die – im Gegensatz zur Pressemitteilung – mit Inkrafttreten dann auch geltendes Recht ist. Wenn das alles schon so dringen und wichtig ist (was ich definitiv nicht bezweifle), dann kann man doch bitte auch dafür sorgen, dass eine Verordnung sofort veröffentlicht wird, wenn sie beschlossen ist. Unverzüglich. Nicht erst drei Tage später. Auch wenn die Verordnung an einem Freitag beschlossen wurde. Das wäre für diejenigen, die sich darauf einstellen müssen, etwas entspannter.
Hinweis: Ausnahmen von der Maskenpflicht laut oben verlinkter zweiter SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung:
§2 (2) Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind folgende Personen befreit:
1. vorbehaltlich speziellerer Regelungen in dieser Verordnung Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,
2. Gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitperson und im Bedarfsfall Personen, die mit diesen kommunizieren,
3. Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist; dies ist vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen.