„Bundesnotbremse“ – erst mal weiter wie bisher

Die „Bundesnotbremse“ wurde letzte Woche beschlossen. Daraufhin hat auch das Land Brandenburg seine Corona-Eindämmungsverordnung angepasst. Gleichzeitig gilt aber noch eine „Notbrems“-Allgemeinverfügung des Landkreises Potsdam-Mittelmark. Solange ich nichts anderes dazu finde, gehe ich davon aus, dass diese Allgemeinverfügung, die uns den Verkauf untersagt, noch gilt. Da seit kurz nach Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung die Inzidenz im Landkreis stetig Richtung 100 sinkt, bin ich verhalten optimistisch, dass diese „Notbremse“ bald aufgehoben wird.

Nächstes Wochenende werde ich mich dann noch einmal in Ruhe mit der „Bundesnotbremse“ auseinander setzen („Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, vom 22. April 2021“ mit Änderungen im Infektionsschutzgesetz §§ 28 b und c, 32, 73 und 77). Außerdem muss ich dann noch schauen, was das Land Brandenburg davon abweichend regelt, ob es vom Landkreis noch irgendwelche Änderungen gibt, ob vielleicht die Corona-Arbeitsschutzverordnung auch wieder geändert wurde und ob ich möglicherweise noch irgendetwas übersehen habe. Gestern Abend habe ich es innerhalb einer halben Stunde nicht geschafft, mir das alles zu erschließen. In Sachen Rechtsvorschriften ist es definitiv unübersichtlicher geworden. Gibt es angesichts dessen eigentlich schon Rechtsanwälte mit einer Spezialisierung auf Corona-Recht?


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