Gemäß der aktuell gültigen Zweiten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg gilt für unsere Kunden zur Zeit die 2G-Regel:
Zutritt nur für Kunden, die einen Nachweis vorlegen, dass sie
- von Covid19 in den letzten 28 Tagen bis 6 Monaten genesen oder
- gegen SARS-CoV-2 geimpft sind.
(Ausnahmen:
Kinder bis 12 Jahren;
Jugendliche bis 18 Jahre mit Nachweis eines negativen Testergebnis auf SARS-CoV-2;
Kunden, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, mit Nachweis eines negativen Testergebnis und Nachweis, dass gesundheitliche Gründe vorliegen,
Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei usw. im Einsatz)