Seit dem 09.02.2022 gilt gemäß der 2. SARS-CoV-2-EindV, zuletzt geändert am 08.02.2022:
FFP2-Maskenpflicht im Fahrradladen*
Wer seine Maske vergessen hat oder die falsche Maske dabei hat, bekommt (solange der Vorrat reicht) von uns eine FFP2-Maske geschenkt.
Es haben schon Menschen kritisch angemerkt, dass auf dieser Seite mittlerweile mehr über Corona als über Fahrräder geschrieben steht. Das ist einfach zwei Umständen geschuldet: Einerseits gibt es seit zwei Jahren ständig neue Vorschriften, die wir zusammen mit unseren Kunden umsetzen müssen, so dass ich den Platz hier für die Information darüber nutze. Andererseits haben wir seit ungefähr einem Jahr durchgängig so viel zu tun, dass kaum Zeit bleibt, hier noch etwas anders zu schreiben.
Zu den erneut geänderten Vorschriften möchte ich wieder einmal kritisch anmerken, dass wieder so kurzfristig von einem Tag auf den anderen etwas anderes gilt. Man kommt abends nach Hause, schaut sich die aktuelle Nachrichtenlage an und muss dann – statt das zu tun, was man eigentlich tun wollte – erst einmal die neuen Vorschriften für den nächsten Tag organisatorisch umsetzen. Immerhin gelten die neuen Vorschriften an einem Mittwoch, an dem wir sowieso regulär geschlossen haben, so dass ich genug Zeit hatte, Informationen, Beschriftungen, Schilder, Hygienekonzept und Maskenvorrat anzupassen.
Positiv finde ich, dass es jetzt weniger kompliziert ist. Statt in drei Absätzen die 2G-Regel zu erklären, die Ausnahmen davon zu definieren und zu erklären, wie zu verfahren ist, wenn man gleichzeitig zu den Ausnahmen und den Nicht-Ausnahmen gehört, gibt es nun nur noch einen Unterpunkt zu einem Absatz, und in diesem steht: Maskenpflicht FFP2 für Nicht-Betriebsangehörige, medizinische Maske für Personal. Punkt.
*Es gelten die bekannten Ausnahmen für Kinder, Gehörlose, Schwerhörige und Menschen, die durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis nachweisen, dass für sie das Tragen einer Maske aus medizinischen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist.