Mögliche sinnvolle Änderung

Ich habe es gerade zufällig bei Puky gesehen: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur überlegt tatsächlich, Eltern von Rad fahrenden Kindern das Radfahren auf dem Gehweg zu erlauben. Das geht aus der Antwort auf eine kleinen Anfrage hervor (pdf).

Bislang ist es ja so, dass Radler bis acht Jahre auf dem Geweg fahren müssen, es aber ab dem zehnten Geburtstag nicht mehr dürfen. Und: Kinder müssen beim Überqueren einer Fahrbahn absteigen (§ 2 Abs. 5 StVO). Ich persönlich finde ja, man sollte den ganzen Absatz auf „Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Aufsichtspersonen dürfen sie dort begleiten.“ kürzen. Oder so ähnlich. Denn je nach Zustand der Gehwege (oder daneben stattfindendem Trödelmarkt o.ä.) kann es unter Umständen auch für Vierjährige sinnvoll sein, auf der Fahrbahn zu fahren. Oder auf dem Radweg. Na, mal sehen, was die „Experten“ daraus machen.

Die letzte Änderung der StVZO die Fahrradbeleuchtung betreffend (§ 67), war jedenfalls nicht so überzeugend. Selbst das zuständige Ministerium ist nicht ganz zufrieden damit. Verständlicherweise. Oder ist irgendwie nachvollziehbar, dass für Batterieleuchten eine Spannung von 6 Volt vorgeschrieben ist, während für Akkubeleuchtung die Spannung egal ist? Achso: Bei Rennrädern unter 11 kg Gesamtmasse ist die Spannung auch bei der Batteriebeleuchtung egal. Noch Fragen? War übrigens ein Schnellschuss aus dem Bundesrat. Klassische Verschlimmbesserung.

(Hier noch ein pdf von Busch & Müller zur Beleuchtungs-Vorschrift.)


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