Brief von Anwälten

Letztens hatte ich einen Brief von Anwälten in der Post. Zwar bin ich der Meinung, mir nichts vorwerfen lassen zu müssen, aber dennoch habe ich den Brief sicherheitshalber bevorzugt geöffnet. So dringend war es aber nicht, wie sich schnell zeigte.

Ein Anwaltsunternehmen gab vor, darauf aufmerksam geworden zu sein, dass mein „sehr professioneller Auftritt“ im Internet (ähm, naja…) durch meinen Bewertungsdurchschnitt bei Google „herabgesetzt“ sei. Vor allem eine negative Rezension, die schon zwei Jahre zurück liegt, sei ihnen aufgefallen… Es folgt längeres (meiner Meinung nach) Geschwafel, wie wichtig Bewertungen auf Google doch seien, dass negative Bewertung dem Geschäft „beträchtlich“ schaden würden, und dass es schwer sei, negative Bewertungen zu löschen, weil Google ja im Zweifel auf die Meinungsfreiheit setzen würde, dass man aber trotzdem juristisch dagegen vorgehen kann, was das kostet, dass es über zehntausend erfolgreich bearbeitete Fälle gibt, und so weiter.

Mein absoluter Lieblingssatz in dem ganzen Schreiben ist: „Mit Ihrem aktuellen Bewertungsdurchschnitt in Höhe von 4,7 (…) sind Sie gegenüber konkurrierenden Fahrradfachgeschäften (…) deutlich benachteiligt.“

Jetzt öffnen wir mal Google-Maps, nehmen einen Kartenausschnitt, der ungefähr von Potsdam bis Lichtenrade und von Großbeeren bis Dahlem reicht, lassen „Fahrradladen“ suchen und zählen die Fahrradläden mit Bewertungen über 4,7. Heute, am 20.10.2020, habe ich einen in der Nähe gefunden, der einen höheren Bewertungsdurchschnitt hat. Wenn Bäke-Rad in Stahnsdorf nicht 5,0 hätte, wäre 4,7 das Maximum, das nicht so viele erreichen. Und wo ist nun die Benachteiligung?

(Über den Begriff „konkurrierende Fahrradfachgeschäfte“ könnte man auch noch lang und breit diskutieren. Es wäre jedenfalls deutlich entspannter, wenn es in der Region mehr davon gäbe.)

Abgesehen davon halte ich es für unseriös, juristisch dagegen vorzugehen, wenn mal jemand seinem Ärger Luft macht. Es ist nun mal so, dass im Leben nicht immer alles problemlos läuft, auch im Fahrradladenleben. Und so muss man auch nicht ganz so positive Bewertungen aushalten können. Diese stellen die Meinung anderer Menschen dar und die Meinungsfreiheit ist ein sehr hohes Gut. Solange diese Bewertungen nicht gegen geltendes Recht verstoßen (z.B. beleidigend oder verleumdend wären), sehe ich keinen Grund, dagegen vorzugehen. In der Regel antworte ich auf Bewertungen, wenn sich der Sachverhalt aus meiner Sicht anders darstellt oder wenn ich erklären möchte, warum etwas vielleicht schief gelaufen ist. So kann sich der Leser seine eigene Meinung bilden. Das halte ich für wesentlich seriöser, als sich mit der „Anwalts-Keule“ eine weiße Weste zu verschaffen.

Ich habe den Anwälten eine e-Mail geschrieben, in der ich ihnen das oben geschriebene kurz zusammengefasst habe, und sie gebeten, mich diesbezüglich nicht wieder zu kontaktieren.

Bleibt mir noch zu erwähnen, dass ich gesehen habe, dass das Anwaltsunternehmen, das auf die Löschung von missliebigen Google-Rezensionen spezialisiert ist, einen Google-Bewertungsdurchschnitt von 4,9 hat. Eine 1-Stern-Bewertung haben sie seit elf Monaten, eine 1-Stern-Bewertung seit drei Wochen und eine 4-Sterne-Bewertung seit drei Jahren nicht löschen lassen.


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