Information zu Geschäftsschließungen Ende 2020/Anfang 2021

Ab dem 16.12.2020 gilt (zunächst bis 10.01.2021):

Verkaufsstellen des Einzelhandels sind zu schließen, Fahrradwerkstätten dürfen weiter öffnen. Da wir nun also im Laden nicht mehr beraten und verkaufen dürfen, aber weiterhin Fahrräder reparieren dürfen und auch am Telefon oder per e-Mail beraten und verkaufen dürfen, machen wir es folgendermaßen:

Die Ladentür bleibt geschlossen. Einlass nur nach Anklopfen und nur aus folgenden Gründen:

  • Bringen oder Abholen von Fahrradreparaturen,
  • Abholen bestellter Teile (Bestellung per Telefon oder e-Mail möglich) oder
  • Warenlieferung.

Weiterhin gilt:

  • Maskenpflicht gilt im und vor dem Laden,
  • Wer seine Maske vergessen hat (soll ja vorkommen), bekommt von uns eine einfache Einweg-Mund-Nasen-Bedeckung zur sofortigen Nutzung geschenkt,
  • mindestens 1,5 Meter Abstand halten,
  • Kunden dürfen die Werkstatt nicht betreten.

Ziel der seit heute gültigen neuen Verordnung zur Eindämmung des SARS-CoV-2 ist, die physischen Kontakte zwischen Menschen unterschiedlicher Haushalte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Daher empfehlen wir, unseren Abhol- und Lieferdienst für reparierte Fahrräder, sowie Lieferdienst für Fahrradteile und Zubehör zu nutzen.

Wenn genauere Informationen vorliegen, wird dieser Beitrag aktualisiert werden. So, wie sich die Lage insbesondere laut Pressemitteilung der Brandburgischen Staatskanzlei vom 13.12.2020 darstellt, werden wir ab Mittwoch, 16.12.2020, (bzw. ab Donerstag, weil wir ja mittwochs sowieso geschlossen haben) wieder wie im Frühjahr den Laden für den Verkauf schließen, die Werkstatt aber weiter betreiben dürfen und entsprechend weiterhin Reparaturen annehmen und herausgeben. Offenbar sollen auch Lieferdienste weiter erlaubt bleiben, so dass wir Fahrradteile nach Bestellung per Telefon oder e-Mail ausliefern würden. Mehr dazu aber erst dann, wenn die rechtsverbindlichen Details veröffentlicht sind.


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